Geltungsbereich

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patient*innen mit der Aufnahme in die KKRN Katholisches Klinikum Ruhrgebiet Nord GmbH.
Für Besucher*innen und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Klinikgeländes verbindlich. Die Hausordnung kann durch abteilungspezifische Regelungen ergänzt werden.  

Allgemeine Verpflichtungen

  1. Der Aufenthalt in der Klinik erfordert im Interesse aller Patient*innen besondere gegenseitige Rücksichtnahme und besonderes Verständnis. 
  2. Im Interesse aller ist im gesamten Klinikbereich unnötiger Lärm zu vermeiden. Von 22 Uhr bis 6 Uhr (auch an Sonn- und Feiertagen) ist Ruhezeit. Während dieser Zeit wird um erhöhte Rücksichtnahme gebeten. 
  3. Auf einen sorgsamen Umgang mit der Krankenhauseinrichtung ist stets zu achten. Für schuldhaft verursachte Beschädigung von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden. Verunreinigungen der Räume, Wege, Gartenanlagen und des sonstigen Krankenhausgeländes sind zu vermeiden. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen. 
  4. Den Anweisungen des Klinikpersonals und der Klinikverwaltung sind Folge zu leisten. 
  5. Alkohol und sonstige Drogen können den Behandlungserfolg gefährden. Der Genuss alkoholischer Getränke kann durch den behandelnden Arzt untersagt werden. Der Konsum von Drogen ist in der Klinik und auf dem Klinikgelände generell verboten. 
  6. In den Räumen der Klinik besteht ein generelles Rauchverbot. Dies schließt E-Zigaretten mit ein. Das Rauchen in den Räumlichkeiten der Klinik ist grundsätzlich untersagt. Auf dem Klinikgelände darf nur an den hierfür ausgewiesenen Raucherbereichen (Raucherinseln) geraucht werden. 
  7. Aufgrund erhöhter Brandgefahr sind Feuer, offenes Licht (z. B. Anzünden von Kerzen) und Feuerwerkskörper sowie der Betrieb von privaten Heiz- und Kochgeräten innerhalb der Klinik untersagt. 
  8. Im Brand- und Katastrophenfall haben alle Anwesenden den Anweisungen der Einsatzleitung und des Klinikpersonals Folge zu leisten. 
  9. Auf dem Klinikgelände gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur in den gekennzeichneten Stellflächen gestattet. Widerrechtlich in Park- und Halteverbotszonen (insbesondere in Rettungsdienst- oder Feuerwehrzufahrten) abgestellte Fahrzeuge werden zur Gewährleistung eines sicheren Krankenhausbetriebes und zur Sicherstellung der internen Prozesse kostenpflichtig abgeschleppt. 
  10. Betteln, Werben, Feilbieten von Waren, Auftritte, Veranstaltungen, Verteilen von Prospekten, Zeitschriften, Handzetteln und Fremdwerbemitteln jeglicher Art sowie parteipolitische Betätigung sind im gesamten Klinikbereich untersagt. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis der Klinikleitung. 
  11. Das Mitbringen von Topfpflanzen und Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen hiervon sind Therapie- und Blindenführhunde unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen und in gesondert ausgewiesenen Bereichen (z. B. Palliativstation). 
  12. Der Aufenthalt in Räumen des Betriebs- und Wirtschaftsbereiches, in Kellergängen sowie in den Räumen des Klinikpersonals ist Patienten und Besuchern nicht gestattet. 
  13. Patient*innen und Besucher*innen können sich mit Wünschen, Anregungen, Beschwerden oder auch Lob an den Stationsarzt, die Leitung des Pflegebereichs oder an die Verwaltung wenden oder den auf allen Stationen ausliegenden Patientenfragebogen dafür nutzen.
  14. Film-, Fernseh-, Ton-, Video- und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der ausdrücklichen Erlaubnis der betroffenen Patient*in und der Klinikleitung. Grundsätzlich sind die Persönlichkeitsrechte zu wahren. 
  15.  Foto-, Video- und Tonaufnahmeverbot: Ein Krankenhaus ist ein besonders sensibler Ort. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Patient*innen, Besucher*innen und Mitarbeiter*innen sowie der Rechte des Krankenhauses sind daher jegliche Foto-, Video- und/oder Tonaufnahmen sowie deren Verwendung in sozialen Medien ohne Einwilligung der Betroffenen auf dem gesamten Betriebsgelände des Krankenhauses verboten. Zuwiderhandlungen werden sanktioniert. 

Besondere Regelungen für Patient*innen

  1. Während der Arztvisite sowie der Essens-, Behandlungs- und Pflegezeiten sollen sich die Patient*innen in Ihren Zimmern aufhalten. 
  2. Bei der Benutzung von Mediengeräten ist darauf zu achten, dass die Ruhe der anderen Patient*innen nicht gestört wird. Fernseh- und Rundfunkprogramme sind über die Bedientastatur Ihres Telefons auszuwählen. Um den Ton zu empfangen, sind bitte Ohrhörer zu nutzen.
  3. Der Anschluss und Betrieb privater Geräte (z. B. Heizgeräte, Wasserkocher, Klimageräte, etc.) sind im Klinikum nicht erlaubt. Hiervon ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z. B. Föhn, Rasierapparat, Zahnbürsten).
  4. Vor Verlassen der Station melden sich Patient*innen beim zuständigen Pflegepersonal ab. Beim Aufenthalt außerhalb des Patientenzimmers ist auf angemessene Kleidung zu achten. 
  5. Wenn Patient*innen das Klinikgelände vorübergehend verlassen wollen, geschieht dies auf eigene Gefahr. Beim Aufenthalt außerhalb der Klinik begibt sich der/ Patient*in, automatisch aus dem Haftungsbereich der Klinik. Es wird gebeten auf die Empfehlung des ärztlichen und pflegerischen Personals zu achten. 
  6. Patient*innen mit infektiösen Erkrankungen dürfen das Patientenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes bzw. des Pflegepersonals und unter Beachtung der angeordneten Maßnahmen verlassen. 
  7. Die Verpflegung der Patient*innen sowie der Begleitpersonen richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung. Mitgebrachte Speisen dürfen nicht im Kühlschrank der Stationsküche aufbewahrt werden. 
  8. Patient*innen sollten während ihres Klinikaufenthaltes nur die von den Klinikärzten verordneten oder akzeptierten Heil- und Arzneimittel verwenden. Selbstmedikation gefährdet den Behandlungserfolg. Die Einnahme von eigenen Heil- und Arzneimitteln sollte mit den behandelnden Ärzten abgestimmt werden. 
  9. Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und anderes Eigentum der Klinik an den Verleiher zurückzugeben. 
  10. Patient*innen, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören und innerhalb eines Kalenderjahres für längstens 28 Tage im Krankenhaus stationär behandelt wurden und nicht von der Zuzahlung befreit sind, leisten die Zuzahlung zu den Krankenhauskosten am Entlassungstag im Gertrudis-Hospital Herten-Westerholt von 8 bis 11.30 Uhr an der Kasse, außerhalb dieser Zeit an der Anmeldung. Sollte dies nicht möglich sein, wird den Patient*innen eine Rechnung zugestellt.

Besondere Regelungen für Besucher*innen

  1. Auf den Intensivstationen gelten besondere Besuchszeiten. Bitte beim Stationsteam informieren. Ab 20 Uhr wird der Besuchereingang geschlossen. Danach ist der Zugang nur über die zentrale Aufnahme möglich.
  2. Es ist nicht erwünscht, dass Personen, die selbst oder im häuslichen Umfeld unmittelbar von Infektionen, z. B. Durchfall, Erkältung, betroffen sind, Kranke besuchen. 
  3. Die Besucher*innen werden gebeten, das Patientenzimmer zu verlassen, wenn pflegerische oder ärztliche Tätigkeiten anstehen. Während pflegerischer Maßnahmen am Patienten/ an der Patientin leuchtet vor den Zimmereingängen ein grünes Licht. Solange dieses leuchtet, sind Besucher*innen gebeten, das betreffende Zimmer nicht zu betreten. Pflegekräfte können in Ausnahmefällen die Besuchsmöglichkeiten sowie die Anzahl der Besucher*innen pro Patient*in begrenzen. 
  4. Die Besucher*innen werden gebeten, den Anweisungen des ärztlichen und pflegerischen Personals Folge zu leisten. 
  5. In den Infektionsbereichen und –zimmern sind Besuche nur nach vorheriger Anmeldung und nur mit ärztlicher Erlaubnis möglich. Besucher*innen müssen die dafür vorgesehene Schutzkleidung anlegen und bis zum Verlassen tragen, wenn dies vom Arzt/ von der Ärztin festgelegt wurde oder aus pflegerischer Sicht notwendig ist. 

Ahndung bei Verstößen

  1. Patienten, die gegen die Bestimmungen der Hausordnung verstoßen, die Sicherheit des Versorgungsauftrages oder den ordnungsgemäßen Ablauf der Klinik stören, können aus der stationären Behandlung ausgeschlossen werden.
  2. Bei renitenten und/oder gewalttätigen Personen behält sich die Klinik in Notsituationen vor, die Polizei zu verständigen. 
  3. Begleitpersonen, Besucher*innen und andere Personen können bei Verstößen gegen die Hausordnung aus dem Klinikum und des Klinikgeländes verwiesen werden. 
  4. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Hausordnung kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. 
  5. Die Überwachung der Hausordnung und die Wahrung des Hausrechtes sind Aufgaben der Klinikleitung. Das Hausrecht üben außerhalb der üblichen Geschäftszeiten der/die diensthabende Arzt*in oder die leitende Pflegekraft aus. 

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